Der DFV (Deutscher Feuerwehr Verband) hat für die Feuerwehren eine Ausnahme der Fahrerlaubnis-Verordnung für den C1-Führerschein erwirkt.

    Hier ist die orginal Pressemeldung:

    "Berlin – Es ist nur ein kleiner Absatz, doch es ist ein großer Erfolg der Lobbyarbeit des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV): Die elfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung beinhaltet eine Ausnahmeregelung, nach der ein Führerschein der Klassen C1, C1E, C und CE auch weiterhin ohne einen zusätzlich erworbenen Busführerschein für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr mit einer zulässigen Gesamtmasse ab 3,5 Tonnen gilt.

    Zu den zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegten und gebauten Typen zählen alle Staffel- und Gruppenfahrzeuge, auch die künftigen TSF über 3,5 Tonnen. „Die ursprünglich geplante Regelung hätte vorgesehen, dass Fahrer von Fahrzeugen mit mehr als 3.500 kg, die zur Personenbeförderung ausgelegt sind, zukünftig eine Fahrerlaubnis für Busklassen benötigen – unabhängig davon, für welche Personenzahl diese Fahrzeuge ausgelegt sind“, erläutert DFV-Präsident Hartmut Ziebs.

    Diese Regelung hätte alle Staffel- und Gruppenfahrzeuge, auch die künftigen TSF über 3,5 t erfasst. Für die betroffenen Maschinisten, die dann die Fahrerlaubnis der Klasse D1 hätten nachholen müssen, hätte dies einen hohen zeitlichen Aufwand verursacht; für die Kommunen vor allem eine hohe finanzielle Belastung. „Unser Ziel war es deshalb, insgesamt eine Ausnahmeregelung für die Feuerwehren zu erreichen – das ist uns gelungen“, freut sich der DFV-Präsident.

    Der Deutsche Feuerwehrverband hatte im Sommer 2016 auf die möglichen Folgen der geplanten Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung hingewiesen. Daraufhin war die Vorlage im Bundesrat angehalten und zur weiteren Beratung von der Tagesordnung des Bundesrates abgesetzt worden. Unter Federführung der Bundesgeschäftsführerin Dr. Müjgan Percin folgten die Stellungnahme gegenüber dem Bundesministerium sowie weitere Gespräche zur Nachverfolgung und die Information und Miteinbeziehung der Ordentlichen Mitglieder.

    „Es ist wichtig, dass durch etwaige Änderungen in der Führerscheinverordnung keine Verschlechterungen, insbesondere für die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer in den Feuerwehren und damit für das flächendeckende Gefahrenabwehrsystem, entstehen dürfen“, hatte DFV-Präsident Hartmut Ziebs in seiner Stellungnahme an das Bundesverkehrsministerium betont. Er wies besonders darauf hin, dass im Falle einer Verkürzung des Anwendungsbereichs der Führerscheinklasse C1 mit erheblichen Mehrkosten für die Erweiterung der Fahrerlaubnis zu rechnen gewesen wäre.

    Eine Rechtsverkürzung hätte nicht nur Feuerwehren, sondern darüber hinaus auch andere Hilfsorganisationen betroffen. Diese wurden durch den Deutschen Feuerwehrverband daher ebenfalls frühzeitig auf diese Problematik hingewiesen." Quelle: Deutscher Feuerwehr Verband http://www.feuerwehrverband.de (Externer Link zum Pressebericht)

     

    Am 14. Januar 2017 folgte eine Abordnung der Abteilungs- und des Feuerwehrausschusses der Einladung unseres Chef-Gerätewarts Torsten Amann zu seinem 50. Geburtstag in das Bürgerhaus Nord nach Rotzel.

    Neben den Grüßen der Gesamtfeuerwehr überbrachten wir dem Jubilar ein Präsent mit, jedoch nicht ohne ihn vorher auf Herz und Nieren zu testen!

    Zunächst hatte Torsten die Aufgabe aus diversen Strahlrohren und weiteren wasserführenden Armaturen ein vorgegebenes „Gebilde“ zusammen zu bauen. Dabei konnte er die fälligen Prüfungen gleich mit durchführen.

    Nachdem dies geschafft war musste Torsten einige Ballons durch das "Kunstwerk" hindurch aufblasen, was ihm mit kräftiger Unterstützung auch gelang.

    An dieser Stelle ein Dankeschön an Kamerad Torsten, dass wir an diesem tollen Abend dabei sein durften.

     

    Julio Munoz Gerteis, Abteilungskommandant

     

     

    Ein Feuerwehrmann, der die gesundheitliche Voraussetzung erfüllt, wird zum Atemschutzgeräteträger ausgebildet. Da diese Form der Ausrüstung auch eine körperliche Eignung bedarf, muss diese „Leistung“ auch jährlich kontrolliert und erbracht werden.

    So ging es für 15 Frauen und Männer der Einsatzabteilung Süd am Abend des 10.01.2017 nach Waldshut-Tiengen in die kreiseigene Übungsanlage.

    Dort gilt es, fast wie in einem Fitness-Center, eine dem Alter entsprechende Leistung zu erbringen, nur mit dem Unterschied, dass die Feuerwehrleute keine Sportkleidung tragen, sondern ihre Einsatzausrüstung – und zusätzlich knappe 35 kg für Atemschutzgerät und Maske.

    Jeder bekommt von unserem Ausbilder Jens Beczkowiak eine Trainingsrunde zugewiesen. Diese beinhalten Leitersteigen, Laufband, Handergometer, Hammerziehen und Radfahren. Jedes Mitglied muss mindestens drei der genannten Trainingsoptionen durchlaufen.

    Doch dann ist die Plackerei noch nicht vorbei. In einer Gruppe von vier Leuten muss die sogenannte Übungsstrecke durchlaufen werden. Hierbei handelt es sich um einen Parcours, der meist nur kriechend bewältigt werden kann und dies in absoluter Dunkelheit! Hier ist Teamarbeit gefragt!
    Hat man den Parcours gemeistert, steht zum Glück schon eine Flasche Wasserbereit.

    Warum aber müssen sich das die Feuerwehrleute antun – freiwillig?
    Tja, zum einen ist es eine Vorschrift, jeder Atemschutzgeräteträger ist verpflichtet diesen „Leistungsnachweis“ zu erbringen. Zum anderen kann sich ein jeder selbst testen, ob er diese Belastung noch erbringen kann oder will. Jedoch ist es nicht nur die körperliche Leistung die erbracht werden muss, gerade in der Übungsstrecke muss auch eine mentale Leistung erbracht werden.

    Letztlich dient diese Übung zum Schutz eines jeden einzelnen Feuerwehrmitgliedes. Doch jeder ist froh, wenn dieser Abend vorbei ist.

    Julio Muñoz Gerteis, Abteilungskommandant

     

     

     

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